Entfernung der Stadtmauern

Mit dem Gesetz über die Erweiterung der Stadt sollten die Stadtgräben aufgefüllt, neue Stadteingänge hergestellt und die Stadtmauern und Schanzen ganz oder teilweise beseitigt werden. Damit öffneten die Behörden die Stadt der industriellen Entwicklung und veränderten mit dem forcierten Entscheid das jahrhundertealte Weichbild Basels in unkorrigierbarer Weise. Die meisten der mächtigen Tore und Türme, welche die hohen Schutzmauern befestigten, mussten bereits vorher der Stadterweiterung weichen; so der Thomasturm (1806), der Eselsturm (1821), der Spalenschwibbogen (1838), das Rheintor (1839), der Aeschenschwibbogen (1841) und das Aeschenbollwerk (1858).

Abbruch des St. Johanns-Schwibbogens am oberen Ende des Blumenrains im September 1873. Rechts das Geschäft des bekannten Photographen Höflinger, der als Zeuge im Hauseingang steht.
Bild: © Staatsarchiv Basel-Stadt, AL 45, 6-73-4
Quelle: Staatsarchiv Basel-Stadt

Eine richtiggehende Abbruchwelle begann mit der signalisierten "Entfestigung des Mauergürtels". Die malerischen Schwibbogen wurden niedergelegt und brachten Licht, Luft und Bewegungsfreiheit in die engen Gassen. Die mächtigen Befestigungen, Wälle und Gräben wichen neuen Strassenzügen und Parkanlagen. Von den 49 Türmen, 42 Letzen, 8 Schanzen, 8 Bollwerken sowie den 1499 Zinnen sind nur einzelne noch vorhanden. Kaum war die rechtliche Grundlage für die Stadterweiterung gegeben, vollzog sich diese in einem Umfang und mit einer Schnelligkeit, die niemand vorausgesehen hatte. Nur wenige Jahre dauerte es, bis Basel aus einem befestigten Platz zur offenen Stadt geworden war, deren neuer, ausserhalb der Befestigungen entstandener Teil die Altstadt an Umfang weit übertraf. Bemerkenswert dabei ist, dass ein erstaunlich grosser Mehrteil der Bevölkerung sich positiv aussprach über die Entfernung der Stadtmauern. Interessant wäre sicherlich die Beantwortung der Frage, ob man heute, 150 Jahre später, sensibilisierter mit der historischen Bausubstanz umgehen würde.