Stadterweiterungsgesetze

Im Rahmen des "Gesundungswerks" müssen wir die wichtigsten Gesetze des 19. Jahrhundert über die Erweiterung der Stadt und die Strassenkorrektionen verstehen. Die nach aussen sichtbarste Veränderung in jener Zeit war die Entfernung der Stadtmauern, ein Umstand, den viele auch heute noch beklagen. Das Basler "Gesetz über Erweiterung der Stadt" von 1859 diente in erster Linie der Aufstellung eines zweckmässigen Strassennetzes und der gleichfalls zweckmässigen Verbindung von neuen Quartieren mit der inneren Stadt. Die Stadtbefestigungen waren diesem Projekt im Weg. Effner schlug eine Verwandlung der Befestigungen in bepflanzte Aussichtspromenaden vor. Bei der Umwandlung von Festungsgebiet zu Bauland hätte Basel-Stadt dem neuen Kanton Baselland zwei Drittel des Erlöses abtreten müssen, und so wurden öffentliche Verkehrsflächen, Gartenanlagen, Promenaden usw. angelegt. Einige wenige Bauten wie das Spalentor empfanden die Stadtplaner schon 1859 als Zierde, so dass sie erhalten blieben.

Der Ratschlag über Erweiterung der Stadt liess ausserdem durchblicken, dass der Bürger von etwaigem Gesindel durch eine wohlorganisierte und wachsame Polizei in einer modern angelegten Stadt besser geschützt sei als durch Mauern und Gräben und eine winkelige Altstadt. Den neuen Strassen sollte das Gesetz nicht allein gehörige Breite, sondern einen angemessenen Luft- und Lichtraum sichern. Hätte sich das Stadtzentrum nach allen ehrgeizigen Korrektionsplänen des 19. Jahrhunderts erneuert, wäre von der Altstadt faktisch nichts übriggeblieben. Das "Gesetz über Hochbauten" 1864 bestimmte die Höhen der Hausfassaden nach der Strassenbreite. Die folgende kurze Übersicht über die wichtigsten "Gesetze und Verordnungen über das Bauwesen" kurz vor 1864 zeigt deutlich den primär sanitaren Charakter:

1857 Verordnung und Regulativ betreffend die Strassenreinigung

Dazu §1: "Jeder Eigentümer einer Liegenschaft in der Stadt, welche eine öffentliche Strasse oder Platz begrenzt, hat den vor seinem Eigenthume liegenden Strassentheil in der Regel bis auf die halbe Strassenbreite, und zwar je nach der Stärke des Verkehrs entweder dreimal wöchentlich oder täglich (Sonn- und Festtage ausgenommen) kehren und säubern zu lassen." Dies geschah aufgrund einer Zunahme der Bevölkerung und des Verkehrs und im Interesse der öffentlichen Gesundheit.

1858 Neue Dolen-Ordnung

Die Baubehörde ordnete die regelmässige Reinigung der Dolen an und die Reinigungskosten waren von den Hausbesitzern zu übernehmen. Es wurde verboten, Holz, Steine, Geschirr, Kohlen, Kleider, Stroh und dergleichen in die Dolen zu werfen.

1859 Gesetz über Erweiterung der Stadt

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