Aus dem Basler Alltag

Die Bürgerschaft unterschied sich ziemlich scharf durch Reiche, Mittelständische (Kleinhändler, Handwerker, Beamte) und Arme. Fast jeder Bürger von auch nur bescheidenem Wohlstand besass ein eigenes Haus und meistens noch ein Landgut oder ein Rebgütlein vor den Stadttoren dazu. Das Land vor den Toren war grösstenteils mit Reben bepflanzt, die vornehmlich dem Spital oder dem Waisenhaus gehörten. Die Hauseigentümer hatten auf ihrer Liegenschaft in der Regel eine Hypothek stehen; Darlehen zu einem Zinsfuss von 3,25 bis 4% gewährten die Armenanstalten, die öffentliche Verwaltung, die GGG oder andere Vereine und Gesellschaften. Händler und Handwerker investierten ihr Kapital lieber in ihren Betrieben, als es in einen Steinhaufen zu stecken.

Im Handwerkerstande gab es noch verschiedene Berufe, die wenig später verschwanden. Etwa die Schwarz- und Schönfärber, die Tuchschärer, die Schwertfeger und die Weissgerber. Die Indiennedruckereien, die wegen ungünstiger Zollverhältnisse mit den grossartigen Fabriken in Mülhausen nicht mehr konkurrenzfähig waren, konnten nicht mehr bestehen; ebenso die Fabrikation wollener Strümpfe und Kappen.

Unter der Bürgerschaft herrschte noch ein ausgeprägter Zusammenhalt; man kannte sich gegenseitig und nahm innigen Anteil an Freud und Leid. An schönen Sommerabenden sassen die Leute auf der Hausbank an der Strasse, schauten dem Spiel der Jugend zu und plauderten miteinander. Im Winter veranstalteten die Reichen Hausbälle und die Mittelständischen Liechteten. Allgemeine Feste waren Hochzeiten, Taufen, Namenstag und Familientage. Am schulfreien Donnerstag oder am Sonntag wurden die Grosskinder oder Patenkinder von den Grosseltern oder von Gotte und Götti zum obligaten Pastetli-Essen eingeladen.

Auch bei einem Todesfall zeigte sich die Bevölkerung eng miteinander verbunden. Durch einen Kondolenzbesuch im Trauerhaus wurde die Anteilnahme persönlich zum Ausdruck gebracht. Für die Begräbnisfeierlichkeiten war ein so genannter Kondolierer verantwortlich, der für sein Amt anständig entschädigt wurde. Er hatte den Leichenzug, nach Rang und Würde geordnet, zu formieren. Bis zum Aufkommen der Leichenwagen in den 1830er Jahren wurde der Sarg von Sargträgern auf den Friedhof getragen. Beim Ausschreiben eines Begräbnisses meldeten sich oft bis zu 30 Träger, von denen aber höchstens 12 angestellt werden konnten. Wer berücksichtigt wurde, durfte mit einem Trägerlohn bis zu Fr. 4,- beim Mittelstand und bis zu Fr. 16,- bei der Oberschicht rechnen, die anderen hatten sich mit einigen Batzen Abstandsgeld zu begnügen. Es war Brauch, dass für das Tragen eines reichen Angesehenen oder eines Ratsherrn die anständigen Handwerker, die ihm ins Haus arbeiteten, wie Schneider, Schreiner, Schuhmacher, Küfer, vorgezogen worden. Die Bewohner zwischen Rindermarkt und Steinentor verfügten über eine eigene Traggesellschaft. Die Mitglieder trugen der Kehr nach, je 8 oder 10 Mann, die Verstorbenen selbst, deren Särge mit eienm vereinseigenen Bahrtuch bedeckt wurden. Neben den Beiträgen der Traggenossen floss dann und wann auch eine Gabe aus einem Trauerhaus in die Kasse, so fass sich die Gesellschaft während der Messzeit ein bescheidenes Abendessen leisten konnte, bei dem freilich der beliebte Lachs nicht fehlen durfte.

Zu den festverwurzelten Institutionen des gesellschaftlichen Lebens gehörten die sogenannten Kämmerli. Ältere Herren von reichem oder mittlerem Stand trafen sich hauptsächlich zur Winterszeit entweder jeden Abend oder nur an gewissen Wochentagen auf den Stuben der Zünfte und Gesellschaften zu einem gemütlichen Hock. Bei einem Glas Wein und einer irdenen Pfeife wurden freundschaftlich die Tagesneuigkeiten durchgesprochen, kulturelle Unterhaltung getrieben und mit Karten gespielt. Nach und nach aber kamen die Kämmerlein aus der Mode. Grund dazu mag die stetig zunehmende Bevölkerung und die um sich greifende Verflachung des gesellschaftlichen Lebens gegeben haben. Aber auch die vermehrte Frequenz der Allgemeinen Lesegesellschaft und des Theaters mochten dazu beigetragen haben. Als Letztes ging in den 1830er Jahren das Kämmerli im Schützenhaus ein.

Eines weiterhin ungeteilten Zuspruchs erfreuten sich dagegen die Zunftessen. Die reicheren Zünfte hielten in der Regel wenigstens ein Essen im Jahr. Wenn die Zahl der Zunftbrüder so gross war, dass nicht alle im Saal Platz hatten, dann wurden je nach Erfordernis mehrere Mahlzeiten abgehalten. An den Tafeln ging es mit Speise und Trank grandios zu und her. Fast alle Zünfte hatten ihre eigenen, mit dem Wappen verzierten silbernen Besteck, die gewöhnlich Geschenke eines neu erwählten Meisters oder Vorgesetzten darstellten. Die Zunftessen wurden fast alle auf den Aschermittwoch gelegt, als wäre es eine Art Demonstration der reformierten Vorfahren gegen die Fastenzeit der Katholiken. An Aschwermittwoch herrschte übrigens auch die Unsitte, dass die Schulbuben Kohlen an die Häuser schmierten, um damit den Mädchen das Gesicht zu schwärzen. Es scheint sich auch hier um einen Spott der Protestanten gehandelt zu haben, die mit dieser schnippischen Nachäffung an den Brauch der katholischen Priester erinnern wollten, welche die Häupter ihrer Gläubigen mit Asche bestreuen.

Die Frauen und Jungfrauen (Dienstboten und noch nicht konfirmierte Töchter ausgenommen) trugen beim Besuch des Morgengottesdienstes in den vier Hauptkirchen (Münster, St. Martin, St. Peter, St. Leonhard) nur einfache schwarze Kleider aus Wolle, selten aus Taffet. Hüte waren verpönr, besonders solche mit Flitter und Blumen. Die Herren trugen bis zur 1798er Revolution Lockenperücken oder Haarzöpfe. Bis in die 1850er Jahre stand namentlich bei Staatsmännern, Geistlichen und Gelehrten bei Feierlichkeiten, Kirchgängen, Rathausbesuchen, Begräbnissen usw. der Dreispitz in Mode. Als Antistes Hieronymus Falkeysen zum ersten Mal seine Ausgänge im Zylinder machte, wurde dieses Ereignis zum Stadtgespräch Nummer eins. Lange noch kleideten sich ältere Herren bis zu ihrem Tod mit Kniehosen; um 1870 trugen nur noch Landleute, Schwarzwälder und Schwaben solche Beinkleider.

Der starke Bevölkerungszuwachs von auswärts brachte auch der strengen Heiligung des Tages des Herrn etwelchen Abbruch. Bis in die 1850er Jahre blieben während der beiden Hauptgottesdienste an Sonntagen die Stadttore für Spazierfahrten geschlossen. Allfällige Spaziergänger mussten durchs Törlein schlüpfen. Die Strassen, die in der Nähe der Hauptkirchen lagen, wurden mit Ketten für den Verkehr gesperrt. Und die Wirtshäuser durften erst nach dem Abendgottesdienst geöffnet werden. Bis um die 1830er Jahre durfte man nachts nach 10 Uhr (sommers 11 Uhr) nicht ohne Licht auf die Strasse gehen. Wer nach dem Läuten des Studentenglöckleins ohne brennende Laterne angetroffen wurde, wurde von der Polizeipatrouille auf die Hauptwache genommen, wenn er verdächtig schien, und hatte bis zu 10 alte Batzen zu erlegen.

Das waren doch noch schöne Zeiten, wenn am Sonntagnachmittag die erhabenen Bürger und Einwohner mit ihren Familien zu Fuss einen stundenweiten Spaziergang aufs Land unternahmen und dort einen Schoppen und ein Stück Wurst oder Käse teilten. Später aber ging's dann per Eisenbahn, oft bis nach Olten. Oder noch weiter; bis nach Flüelen oder gar Altdorf. Dort konnte man zu Mittag essen und um 9 Uhr abends in Basel wieder ins Bett schlüpfen. Alles war zwar viel teurer, aber auch viel schneller.

Quellen:

  • Meier 1970: 66ff.